Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder hat ein Konzept zur Reform des Bußgeldkataloges erarbeitet. Vorrangiges Ziel der Änderung ist es, höhere Bußgelder und Fahrverbote bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- und Drogenfahrten aussprechen zu können. Die Rechtsfolgen bei Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes war bereits zum 1.5.2006 erhöht worden.
In diesem Zusammenhang wird es im Laufe von 2008 zu einer Verdoppelung des gesetzlichen Höchstrahmens für Ordnungswidrigkeiten auf € 2.000,--, für Alkohol- und Drogenverstöße auf € 3.000 kommen. Mit einer Erhöhung der Regelsätze bei Bußgeldern ist erst Anfang 2009 zu rechnen.
News

1.06.08
Änderungen des Bußgeldkataloges (01.06.2008)




