Ab sofort können Pkw-Führerscheininhaberinnen und -inhaber künftig kleinere Motorräder bis 125 cm³ fahren, ohne dazu eine eigene Prüfung ablegen zu müssen!
Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist, erhält nach einer Schulung mit neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten aus Theorie und Praxis die Berechtigung, in Deutschland auch Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen.
Eine Prüfung zu den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist nicht erforderlich!
Allerdings gibt es 2 Nachteile:
1. Da es sich um eine nationale Sache handelt ist das Fahren mit den 125ccm Motorrädern nur innerhalb Deutschlands zulässig!
2. Es handelt sich „nur“ um eine Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 196! Daher ist nach 2 Jahren eine vereinfachte Aufstiegsprüfung auf die nächsthöhere Motorradklasse (A2) nicht möglich!
Anmeldungen hierfür werden ab sofort entgegen genommen!